Kaffeemonopol & Kaffeesteuer in Deutschland – Ursprung und Geschichte
Kurz vorab:
Kaffee ist nicht nur Genussmittel, sondern auch eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Der Text erklärt, wie hoch die Kaffeesteuer ist, wer sie zahlt und warum sie trotz Kritik bis heute Bestand hat.
Die Kaffeesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle
Die Kaffeesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle. Sie spült ungefähr eine Milliarde Euro in die Kassen. Wer seinen Kaffee im Einzelhandel kauft, muss sich aber keine Sorgen machen, zum Steuerhinterzieher zu werden. Wer den Kaffee im Internet kauft, muss sich ebenfalls dahingehend keine Sorgen machen. Anbauer, Verarbeiter, Verkäufer und der Versandhandel sind für die Steuer, die bei der Lieferung an private Endverbraucher fällig werden, verantwortlich.

Wie hoch ist die Abgabe?
Die Kaffeesteuer beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm für gerösteten Kaffee und 4,78 Euro pro Kilogramm für löslichen Kaffee. Sollte eine Mischung beider Arten vorliegen, richtet sich der Steuersatz nach den jeweiligen Anteilen. Allein in den Jahren 2007 bis 2013 konnte Deutschland über den Kaffee im Jahr rund eine Milliarde Euro einnehmen.
Die geltende Regel, dass der Versandhandel für die Abgabe der Steuer verantwortlich ist, gilt erst durch eine Gesetztes-Änderung, die im Jahr 2010 stattgefunden hat. Bei der Kaffeesteuer gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze, dementsprechend wird die Abgabe ab dem ersten Gramm entrichtet.
Das führte vor der Änderung des Gesetzes dazu, dass der Zoll auch gegen die kleinsten Mengen vorgehen musste. 2007 bis 2008 führte das zu einer Steuernachzahlung von 25.000 Euro, die Personalkosten beliefen sich dagegen auf rund 800.000 Euro.
Für den Konsumenten im Lebensalltag ist es wichtig zu wissen, dass die Einfuhr auf Kaffee zum persönlichen Gebrauch innerhalb der EU steuerfrei ist. Dabei werden vonseiten des Zolls zehn Kilogramm pro Kopf als persönlicher Verbrauch gewertet.
Zwischen Zöllen und Präferenzabkommen
Bei der Einfuhr von Kaffee in die Europäische Union gelten Zölle, hier besteht nur eine Ausnahme und zwar entkoffeinierte Rohkaffee. Dieser ist aus allen Ursprungsländern zollfrei. Andernfalls gelten folgende Zollsätze:
- Entkoffeinierten Rohkaffee: 8,3 Prozent
- Koffeinhaltigen Röstkaffee: 7,5 Prozent
- Entkoffeinierten Röstkaffee: 9,0 Prozent
- Auszüge, Konzentrate sowie Essenzen aus Kaffee: 9,0 Prozent
Präferenzabkommen mit den Herkunftsländern bilden die Ausnahme von diesen Zollsätzen. Dabei fallen die Zölle entweder ganz weg oder sind deutlich geringer. Das aktuelle Schema der Präferenzen gilt seit Anfang des Jahres 2014 und ist tagesaktuell auf der TARIC-Webseite der Europäischen Kommission abrufbar.

Ursprung und Geschichte der Kaffeesteuer
Der Fiskus macht auch vorm Morgenkaffee nicht Halt. 1781 wurde das staatliche Kaffeemonopol eingeführt und vor der Gründung des Deutschen Reiches. 1871 war der Kaffeezoll mit Abstand eines der wichtigsten Einnahmequellen.
Im Laufe der Zeit hat sich die Kaffeesteuer zu einer Verbrauchssteuer verwandelt. Die Einfuhr von Kaffee ist zoll- und auch steuerfrei. Nur durch das Rösten wird der Kaffee zu einer steuerpflichtigen Ware. Somit spielt es auch keine Rolle, ob man einen Kaffee aus ganzen Bohnen oder einen löslichen Kaffee konsumiert.
Das letzte Kapitel der Kaffeesteuer endet erst im Jahr 2013. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Petitionsausschuss des Bundestages eine Kampagne gegen diese Steuer abgelehnt.
Die Kaffeesteuer im europäischen Vergleich
Nur noch wenige Länder innerhalb der Europäischen Union besteuern den Kaffeegenuss. In der Europäischen Union gibt es diese Steuer nur noch in Belgien, Dänemark, Lettland und Rumänien, allerdings mit deutlich niedrigeren Steuersätzen.
Dennoch hält der Fiskus an dieser Steuer fest, das liegt vor allem an dem hohen Kaffeekonsum. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Kaffeemarkt auf der gesamten Welt. Mehr als 500.000 Tonnen Kaffee werden hier jedes Jahr verarbeitet, im Durchschnitt konsumiert jeder Deutsche 6,4 Kilogramm Röstkaffee pro Jahr.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland in den Top Ten. Angeführt wird diese Liste von den Skandinaviern, die locker drei Tassen am Tag schaffen. Die Deutschen begnügen sich mit zwei Tassen am Tag.
Das Kaffeemonopol
Der muslimische Glaube verbietet den Konsum von Alkohol, stattdessen genossen die Araber die starke Wirkung des Kaffees. Auch in Mekka und Medina wurde das Getränk getrunken, von dort aus verbreitete sich das Getränk in die gesamte arabische Welt. Dabei achteten die Araber sehr genau auf die Einhaltung des Kaffeemonopols. Die verkauften Bohnen wurden mit heißem Wasser aufgebrüht, damit sie nicht als Saatgut genutzt werden konnten.
Als die Türken im 16. Jahrhundert den Jemen, Syrien und schließlich auch Ägypten erobern konnten, gelangten die Kaffeeplantagen in ihren Besitz und der Kaffee wurde schnell zum hoch geschätzten Getränk der türkischen Adeligen. Das erste Kaffeehaus wurde in Konstantinopel im Jahr 1554 eröffnet.
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts kamen die Spanier und Niederländer auf mehreren Umwegen in den Besitz der Kaffeeplantagen und konnten so das Monopol des arabischen Kaffees umgehen. Die klimatischen Bedingungen der spanischen und niederländischen Kolonien waren ideal für den Anbau von Kaffee.
Verschleppte Sklaven wurden gezwungen, die Plantagen unter extrem schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen zu bewirtschaften. Plantagen ohne Sklaven schienen damals nicht vorstellbar. Durch die steigenden Verkaufszahlen wurde der Kaffee zu einem großen Geschäft.

